Studieninhalte Im Zentrum des Masterstudiums (Studienjahre 4 bis 6) steht die klinisch-praktische Arbeit an Patientinnen und Patienten. Der direkte Kontakt bereits während des Studiums mit der realen Berufswelt und den Patientinnen und Patienten ist für die Ausbildung der Studierenden der Humanmedizin ganz entscheidend. Das Masterstudium umfasst eine Kombination aus klinischen Vorlesungen und klinischen Praktika. Der Einführungskurs Praktika EKP (14 Wochen) zu Beginn des 4. Studienjahres ist eine Vorbereitung auf die anschliessenden klinischen Blockpraktika an verschiedenen Spitälern und in Hausarztpraxen. Der Schlusskurs 1 (SK1) dauert 14 Wochen und ist primär den Fächern Dermatologie, Ophthalmologie, Otorhinolaryngologie, Palliative Care, Pathologie, Radiologie, Rechtsmedizin/Ethik sowie Sozial- und Präventivmedizin gewidmet. Es werden auch Kurse zu den erwähnten Fächern durchgeführt. Die Vorlesungen im Schlusskurs 2 (SK2) sind auf ein 4-wöchiges Repetitorium mit Schwerpunkt Therapie konzentriert. Ab Kalenderwoche 11 werden obligatorische und fakultative Praktika angeboten, die bis erste Woche Juni dauern. Für das Selbststudium mit Self-Assessment steht nach Ende der Vorlesungen ab 16.3.2018 genügend Zeit zur Verfügung. Während des Masterstudiums haben die Studierenden zudem die Aufgabe, zu einem spezifischen medizinrelevanten Thema eine Masterarbeit zu verfassen. Eine schriftliche Prüfung findet je im Studienjahr 4 und 5 statt. Dazu kommt eine klinisch praktische Prüfung im Studienjahr 5. Auch im Masterstudium erfolgt die Bemessung der Studienleistungen gemäss dem europäischen Kredittransfersystem (ECTS). Am Ende der drei Studienjahre wird der Titel Master of Medicine verliehen. Der Master of Medicine ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Eidgenössischen Prüfung Humanmedizin. Immatrikulierte Studierende der Humanmedizin finden Informationen zur Masterarbeit hier.
Studienaufbau Das „Berner Curriculum“ unterteilt sich in zwei Abschnitte: das Bachelorstudium (Jahre 1 bis 3) und das Masterstudium (Jahre 4 bis 6). In den letzten Jahren wurden zuerst die drei ersten Studienjahre (Bachelorstudium), danach die Studienjahre 4 bis 6 (Masterstudium) reformiert. Insbesondere ging es darum, das Studium den modernen Erkenntnissen der Erwachsenenbildung anzupassen. Mit diesen Reformen entspricht das Medizinstudium in Bern auch allen Anforderungen der Bologna-Reform und des Medizinalberufegesetzes.
Äquivalenzbescheinigung Äquivalenzbescheinigung für deutsche PJ-Studierende: Weitere Infos finden Sie hier.
Prüfungen Informationen zu den fakultären Prüfungen im Master Humanmedizin Prüfungsdaten Allgemeines zu Prüfungen Studienjahr 4 Studienjahr 5 Masterarbeit Glauser, Claudia Informationen zur eidg. Prüfung Humanmedizin
Evaluation Die Qualität der sechsjährigen Ausbildung wird systematisch und kontinuierlich evaluiert, gesichert und weiterentwickelt. Die Evaluation liefert Entscheidungsgrundlagen für mittel- und langfristige Planungen, ist Teil der Rechenschaftsablegung der Fakultät gegenüber der Universität und dient als Grundlage für die Akkreditierung des Ausbildungsganges Medizin.
Fristen Semesterdaten Aktuelle Daten zum akademischen Jahr und Vorlesungszeiten für alle Studiengänge inkl. Semesterferien Neustudierende Anmeldung zum Studium Antrag auf Wechsel Studienprogramm/e Bisherige Studierende Erneuerung der Semestereinschreibung für das kommende Semester Antrag auf Wechsel Studienprogramm/e Anmeldung BeNeFri Antrag auf Beurlaubung Antrag auf Exmatrikulation wegen Abschluss, Unterbruch oder Abbruch des Studiums Antrag auf Wechsel vom Master zum Doktorat Antrag auf Studienzeitverlängerung
Voraussetzungen Individuelle Studienvoraussetzungen Folgende Studienausweise berechtigen zur Zulassung zum Mono Humanmedizin: a) Bachelorabschluss in Humanmedizin der Universität Bern b) entsprechender Studienabschluss einer in- oder ausländischen medizinischen Fakultät, der generell oder im Einzelfall als gleichwertig anerkannt worden ist Liegt der Bachelor-Abschluss mehr als fünf Jahre zurück, besteht kein Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang. Es wird von Fall zu Fall über die Zulassung sowie über die nötigenfalls damit verbundenen Auflagen entschieden. Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt. Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Studienplatz vorhanden ist. Anspruch auf einen Studienplatz im darauf folgenden Masterstudiengang mit Zulassungsbeschränkung hat, wer 1. im vorangehenden Semester das Bachelorstudium in Bern erfolgreich abgeschlossen hat 2. aufgrund von Vereinbarungen mit anderen Schweizer Hochschulen übernommen werden muss Weitere freie Studienplätze werden nach folgender absteigender Priorität vergeben an: a) Bewerbende, die den Bachelorstudiengang in Humanmedizin an der Universität Bern erfolgreich absolviert haben b) Bewerbende mit einem Bachelorabschluss in Humanmedizin einer anderen Schweizer Universität c) Bewerbende mit einem Bachelorabschluss in Humanmedizin aus dem Ausland Schweizer Bachelorabschlüsse/-programme der Universität Bern welche ohne Einstufung zum Eintritt berechtigen: Bachelor of Medecine Sprachanforderungen Bewerbende mit einem ausländischen, nicht deutschsprachigen Studienausweis, müssen ihre genügenden Deutschkenntnisse analog dem Deutschtest-Reglement der Universität Bern nachweisen. Sehr gute Deutschkenntnisse auf Niveau C1 werden verlangt.
Schweizer Bachelorabschlüsse/-programme der Universität Bern welche ohne Einstufung zum Eintritt berechtigen: Bachelor of Medecine
Bewerbung und Zulassung Bewerbung und Zulassung von Neustudierenden Anmeldeverfahren mit einem Schweizer Studienausweis Anmeldeverfahren mit einem internationalen Studienausweis Generelle Zulassungsbedingungen Anmeldetermin: 15. Februar; verspätete Anmeldungen sind nicht möglich Für Fragen zur Bewerbung und Zulassung kontaktieren Sie die Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung Bisherige UniBE Studierende Beantragen Sie den Wechsel auf den Master of Medicine mit dem Semesterkontrollblatt. Ablauf und Zeitpunkt der Erneuerung der Semestereinschreibung
Nach dem Master Nach dem Masterstudium muss die Eidgenössische Prüfung Humanmedizin gemäss Medizinalberufegesetz MedBG abgelegt werden. Das Bestehen dieser eidgenössischen Prüfung ist Voraussetzung für die anschliessende, vom SIWF (Organ der FMH: Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung) geregelte obligatorische Weiterbildung an Spitälern und in Arztpraxen, die mit einem Facharztexamen abgeschlossen wird. Erst jetzt können die Ärztinnen und Ärzte selbständig und in eigener Verantwortung kranke Menschen betreuen. Es folgt die berufsbegleitende Fortbildung, die heute von den medizinischen Fachgesellschaften vorgeschrieben und überprüft wird. Schliessen Informationen zur eidg. Prüfung Humanmedizin Informationen zur eidg. Prüfung Humanmedizin gemäss Medizinalberufegesetz MedBG ab 2011