Medizinische Fakultät

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung der Medizinischen Fakultät richtet sich nach den übergeordneten Vorgaben der Universität Bern (Vizerektorat Qualität und Nachhaltige Entwicklung), dem Medizinalberufegesetz (MedBG) sowie den Akkreditierungsrichtlinien gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetztes (HFKG)*.

Bei der Verrichtung ihrer Aufgaben und der Erbringung ihrer Leistungen ist die Medizinische Fakultät als Teil der Universität der Qualität, Effizienz und Nachhaltigkeit verpflichtet. Sie erhebt Anspruch auf höchste Qualität in Lehre, Forschung und Weiterbildung, bei der Nachwuchsförderung und in ihren Dienstleistungen. Mit Hilfe eines Systems der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung (QSE) reflektiert die Medizinische Fakultät über diese Leistungen und arbeitet daran, diese zu verbessern und weiter zu entwickeln. Sie fördert bei ihren Angehörigen die Entwicklung einer Qualitätskultur.

Die Verantwortung für die Qualität der universitären Aufgaben liegt bei der Fakultät. Das fakultäre Qualitätssicherungssystem bezieht deshalb die universitären Kernaufgaben ein, insbesondere Lehre und Forschung, Weiterbildung, Nachwuchsförderung und Gleichstellung, sowie die damit verbundenen unterstützenden Dienste. Die Aufgabe der Qualitätssicherung im Dienstleistungsbereich der einzelnen Einrichtungen unterliegt diesen selbst.

*Akkreditierung 2018-2025 Akkreditierungsverordnung HFKG.