Vortrag vor dem Fakultätskollegium
Das Habilitationsreglement verlangt, dass sich die Kandidierenden am Ende des Verfahrens mit einem Kurzvortrag der Fakultät vorstellen. Dieser beinhaltet ein kurzes Vorstellungsvideo sowie ein Kurzportrait, welche an der Sitzung des Fakultätskollegiums vorgestellt werden. Das Video zeigt den Arbeits- oder Forschungsplatz in der Klinik/am Institut. Nach der Präsentation des Videos können Fragen aus dem Fakultätskollegium an die Kandidierenden gerichtet werden. Die Moderation während der Vorstellung übernimmt die Referentin bzw. der Referent.
Video und Kurzportrait sind 7 Arbeitstage vor der Sitzung des Fakultätskollegiums beim Fakultätssekretariat einzureichen. Das Video wird nach erfolgreicher Habilitation auf der Webseite der Fakultät veröffentlicht. Es wird eine gute Qualität des Videos erwartet. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Video professionell vom Inselstudio produzieren zu lassen. Die Kosten müssen von Ihnen selbst oder der Klinik/Institut getragen werden. Dazu raten wir Ihnen, das geplante Video vorab Ihrer Abteilung und Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten vorzustellen.
Die Vorstellung ist nicht öffentlich, d.h. es sind keine Gäste zugelassen. Die Kandidierenden müssen nicht bis zum Schluss der Sitzung warten, um den Entscheid entgegenzunehmen. Sie werden später darüber informiert. Im Fall eines positiven Entscheids wird anschliessend bei der Universitätsleitung beantragt, die Venia Docendi zu erteilen.